REGLEMENT

SCHWIMMEN
Neopren gemäß DTU- Ordnung erlaubt.
Badehauben, sofern vom Veranstalter gestellt, müssen diese verwendet werden.
In den Schwimmbereich kommen nur Teilnehmer mit Kontrollarmband (vom Veranstalter) und dem Zeitchip. Unbefugten ist der Zutritt in den Schwimmbereich am Strandbad nicht möglich.Sobald die Zeitmatte (SWIM-CheckIn) ausgelöst wird, gilt die Teilnahme am NeuseemanTriathlon.
Bei einem Nichtantritt nach Auslösen der Zeitmatte und einer Suchaktion im Wasser oder zu Lande muss der Teilnehmer die anfallenden Kosten dafür in vollem Umfang tragen.
 
FAHRRAD
Die Radstrecke ist in beiden Fahrtrichtungen für den Autoverkehr gesperrt. Die Strassenverkehrsordnung (StVO) ist strikt einzuhalten (Disqualifikationen möglich).
Beim Radfahren ist ein radsportspezifischer Helm zu tragen, der den Bestimmungen eines anerkannten Prüfinstituts entspricht
(siehe DTU-Sportordnung) und keinerlei Beschädigungen der Helmschale, des Innenmaterials und des Riemenmaterials aufweist.
Der Helmverschluss muss vom Aufnehmen bis zum Abstellen des Rades geschlossen sein.
Das Windschattenfahren (Drafting) ist in einem Bereich von 12 Meter hinter dem Vordermann und 1,50 Meter neben dem Vordermann verboten.
Die Startnummer ist beim Radfahren hinten und beim Laufen vorne zu tragen. Beim Schwimmen muss die Startnummer beim/am Fahrrad/Rollstuhl sein.
 
STRAFZEITEN
• 2 Minuten Volks- und Olympische Distanz Triathlon, Einzel und Staffel
Bei mehrfacher Missachtung droht die Disqualifikation.
Fremde Hilfe/Unterstützung ist während des gesamten Wettkampfes verboten.
 
WECHSEL
Aus Gründen des Umweltschutzes bitten wir alle Teilnehmer, die Beutel für die Wechselzone (sofern diese nicht vom Ausrichter gestellt werden) sowie Sicherheitsnadeln selber mitzubringen.
 
UMWELTSCHUTZ
Wir bitten auch alle Teilnehmer Getränkeflaschen, Riegel- und Gelverpackungen usw. nicht auf die Strasse oder in den Strassengraben zu werfen.
 
Schwimmen/Rad
Das Umkleiden erfolgt in der Wechselzone. In der gesamten Wechselzone darf das Fahrrad nur geschoben werden. Der Helmverschluss muss bereits vor der Radaufnahme geschlossen sein – Missachtung führt zur Disqualifikation.
Die zweite Zeitnahme erfolgt nach Aufstieg auf das Rad
 
Rad/Laufen
Der Wechsel zum Laufen befindet sich in der gleichen Wechselzone wie Schwimmen/Rad. Im Einfahrtsbereich in die Wechselzone muss die Geschwindigkeit zur Sicherheit aller Beteiligten reduziert werden. Der Helmverschluss muss bis zum Abstellen des Fahrrades geschlossen bleiben.
Die dritte Zeitnahme erfolgt am Anfang der Laufstrecke.
 
AUSCHECKEN
Fahrräder, Laufkleidung und Schwimmsachen werden in der Wechselzone nach Ende des Wettkampfes gegen Vorzeigen der Startnummer ausgegeben. Keine Ausgabe, bevor nicht der letzte Teilnehmer die Wechselzone verlassen hat! Die Fahrräder werden bis max. 1 Stunde nach dem Eintreffen des letzten Finishers bewacht.
 
EINSCHWIMMEN
Das Einschwimmen ist nur in dem gekennzeichneten Bereich möglich und muss 10 Minuten vor dem jeweiligen Start beendet werden (siehe Startzeiten/Startblöcke).
 
HAFTUNGSAUSSCHLUSS-ERKLÄRUNG DES ATHLETEN
Der Veranstalter/Ausrichter ( DGS-Triathlon und MaximPlus ) und angrenzende Gemeinden haften nicht für Unfälle, Diebstähle oder sonstige Schäden. Der Teilnehmer versichert, dass er keine Rechtsansprüche und Forderungen an den Veranstalter, den Ausrichter, die betroffenen Gemeinden und Sachsen Anhalt stellt. Bei höherer Gewalt oder Ausfall des Wettkampfes sind keine Regressansprüche möglich. Er verpflichtet sich, die Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Ein normaler Trainings- und Gesundheitszustand (ärztliche Bestätigung liegt dem Teilnehmer vor) sowie eine Zusatzversicherung wird vorausgesetzt.
Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnung der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Elitepassordung, Veranstalter- und Ausrichterordnung, Bundesligaordnung, Antidopingcode, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen und die Rechts- und Verfahrensordnung als für sich verbindlich an.
Ich versichere, dass ich keine Dopingmittel (siehe auch Informationen der NADA unter www.nada-bonn.de) einnehme.
Athleten, die vor, während oder nach dem CST des Dopings überführt werden, erhalten ein lebenslanges Startverbot für die geplanten und ausgeführten Wettkämpfe der Wechselszene Sportpromotion.